Ab sofort: öffentliche Veranstaltungen mit über 500 Besucher auch über das Portal „G.A.M.E.S.“ des Südtiroler Sanitätsbetriebes anmelden

Änderung der Durchführungsverordnung betreffend die öffentlichen Veranstaltungslokale und -orte (Dekret des Landeshauptmannes Nr. 22 vom 23.08.2023 – in Kraft ab dem 11. August 2023)

Für jegliche Art von Veranstaltungen, die im Freien oder in geschlossenen Räumen mit über 500 gleichzeitig anwesenden Personen organisiert werden, muss der Veranstalter die gesundheitliche Betreuung für die aktiven Teilnehmer, einschließlich der Athleten bei Sportveranstaltungen, gewährleisten. Er muss außerdem eine angemessene medizinische Soforthilfe für das anwesende Publikum gewährleisten.

Um die Risikostufe der Veranstaltung zu ermitteln, ist es erforderlich, dass der Veranstalter die Veranstaltung auf dem Portal des Südtiroler Sanitätsbetriebes „G.A.M.E.S.“ (Gestione Assistenza Manifestazioni ed Eventi Sportivi) anmeldet: https://games.sabes.it

Es gibt drei Risikostufen:

unter 18 Punkte sehr niedrig/niedrig;

18-36 Punkte mäßig/hoch,

37-55 Punkte sehr hoch.

Die Risikostufe wird automatisch im Portal berechnet.

Je nachdem wie hoch die Risikostufe ist, gelten gesonderte Anmeldefristen:

Veranstaltungen mit einer Risikostufe sehr niedrig /niedrig (˂ 18 Punkte) müssen mindestens 15 Tage vor Beginn angemeldet werden

Veranstaltungen mit einer Risikostufe mäßig / hoch (18-36 Punkte) müssen mindestens 30 Tage vor Beginn angemeldet werden.

Veranstaltungen mit einer Risikostufe sehr hoch (37-55 Punkte) müssen mindestens 45 Tage vor Beginn angemeldet werden.

Bei einer Punktezahl von 18 oder mehr muss der endgültigen Anmeldung der Veranstaltung auf dem „G.A.M.E.S.“ -Portal ein Rettungsdienstplan „Organisationsmodell für das Management von medizinischen und Sportnotfällen“ („Modello Organizzativo Gestione Emergenze Sanitarie e Sportive“, kurz MOGESS) beigefügt werden, aus dem die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Ressourcen und die organisatorischen Vorkehrungen für den Rettungsdienst genau hervorgehen. Innerhalb von 7 Tagen wird der Rettungsdienstplan vom Dienst für Notfallmedizin genehmigt, Auflagen erteilt oder abgelehnt.

Die vom „G.A.M.E.S.“ -Portal erstellte Bescheinigung über die Freigabe der Veranstaltung, der MOGESS Rettungsdienstplan und dessen Bewertungsergebnis sind vom Veranstalter zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der Bewilligung bei der Gemeinde einzureichen.

Die Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn die Veranstaltung über das „G.A.M.E.S.“ -Portal freigegeben wurde.

Bei Problemen oder Fragen kann sich der Veranstalter an das Sekretariat des Dienstes für Notfallmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes wenden: em.bz@sabes.it oder Tel. 0471 416221.