Die Gemeinde Brixen weist folgende Anzahl an Gästebetten aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene zu:
15 Gästebetten für gastgewerbliche Betriebe gemäß Landesgesetz vom 14.12.1988, Nr. 58;
6 Gästebetten für die Vermietung gemäß Landesgesetz vom 19.09.2008, Nr. 7 (Urlaub auf dem Bauernhof)
Die Mindestvoraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen können der Kundmachung entnommen werden.
Das Gesuch muss im Zeitraum 01.11.2025 ab 8:30 Uhr – 15.11.2025 eingelangen und an die zertifizierte E-Mail Adresse servizigenerali.bressanone@legalmail.it gesendet werden.
N.B.: Es handelt sich um eine ausschließende Frist: Anträge die außerhalb dieses Zeitraums (vor dem 01.11.2025 ab 8:30 und nach dem 15.11.2025) eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen: